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Gastaufnahmebedingungen
für Beherbergungsleistungen


 

Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen

 

Lieber Gast,

bitte nehmen Sie sich kurz Zeit für die Lektüre folgender Hinweise, mit der wir Sie über unsere Tätigkeit und Stellung informieren wollen:

Wir vermitteln Ihnen gerne touristische Einzelleistungen (Ferienunterkünfte, Veranstaltungstickets, Theater- und Konzertkarten) entsprechend dem aktuellen Buchungsangebot auf diesen Internetseiten.

Wir vermitteln alle Angebote im Namen und für Rechnung des Beherbergungsbetriebes oder Anbieters sonstiger Leistungen. Im Falle der Buchung schließen Sie einen Vertrag mit dem genannten Anbieter. Ausschließlich dieser - nicht wir - wird damit verpflichtet, Ihnen die gebuchte Leistung zu erbringen. Grundlage des Vertrages mit dem Anbieter sind bei der Buchung von Unterkünften die nachfolgenden "Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen", die wir Ihrer besonderen Aufmerksamkeit vor Übermittlung Ihres Buchungswunsches an uns empfehlen.

Im Rahmen unserer Vermittlungstätigkeit erhalten Sie von uns alle erforderlichen Informationen zum Angebot; ergänzend beraten wir Sie gerne und wickeln Ihre Buchung entsprechend Ihren Wünschen ab.

Der von uns vermittelte Vertragspartner wird sich dafür einsetzen, dass Ihr Urlaub oder Aufenthalt störungsfrei verläuft. Sollten dennoch Probleme auftreten, so wenden Sie sich bitte unbedingt zunächst unverzüglich an ihren jeweiligen Vertragspartner (Beherbergungsbetriebe, Reiseveranstalter, Anbieter der sonstigen Leistungen) und verlangen Sie Abhilfe. Falls eine Abhilfe nicht erfolgt, bemühen wir uns gerne, für Sie beim Anbieter, der Ihr Vertragspartner ist, eine Erledigung Ihrer Beschwerde zu erreichen.

 

Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der buchenden Tourismusstelle (nachstehend "TI" genannt). Diese vermittelt als Buchungsstelle Unterkünfte entsprechend dem aktuellen Buchungsangebot. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen Ihnen und dem Beherbergungsbetrieb. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem Beherbergungsbetrieb, nachfolgend "BHB" abgekürzt und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

 

1.1 Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem BHB, dieser ist durch die TI als Vermittler vertreten, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.


1.2 Der Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem BHB kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, welche die TI als Vertreter des BHB vornimmt.


1.3 Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mitaufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.


1.4 Die TI hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung.

 

2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit der TI als Vertreter des BHB möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziff. 1.1 und 1.2 grundsätzlich zu einem für den BHB und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.


2.2 Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt der TI Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch die TI. Erfolgt die Mitteilung so gilt Ziff. 1.2 entsprechend.

 

3.1 Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises bestehen. Der BHB hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.


3.2 Je nach Datum des Zugangs einer Rücktrittserklärung werden die nachfolgend genannten Sätze berechnet (jeweils in Prozent des Reisepreises):

Zimmerleistungen:

Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 12% des Reisepreises

bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises

bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises

bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises

danach 80% des Reisepreises

Ferienwohnungen und Pauschalen:

Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 15% des Reisepreises

bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises

bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises

bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises

danach 90% des Reisepreises

 

3.3 Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (mit Abbruch) wird dringend empfohlen.

 

3.4 Die Absage der Buchung ist aus organisatorischen Gründen an die Reservierungsstelle (nicht an den Beherbergungs-betrieb) zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

 

4.1 Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle obligatorischen Nebenkosten ein, sofern diese nicht gesondert aufgeführt sind. Sie gelten pro Person und Nacht, bei Ferienwohnungen pro Wohneinheit.

 

4.2 Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt.

 

5.1 Die TI wird als Inkassobevollmächtigter des BHB nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 12-17% des Gesamtaufenthaltspreises verlangen.

 

5.2 Der gesamte Aufenthaltspreis, einschließlich aller Nebenkosten, ist am Tage der Anreise zahlungsfällig, soweit nichts anderes vereinbart ist

 

6.1 Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor -, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

 

6.2 Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

 

6.3 Die TI haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von sich und seinen Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der BHB.

 

 

Soweit Beanstandungen auftreten, sollte sich der Gast zunächst umgehend an den jeweiligen BHB wenden. Sollten Sie mit Ihrem BHB zu keiner Einigung kommen, steht Ihnen die TI gern hilfreich zur Seite.

 

Touristinformation Schönhagen, Strandstr. 13, 24398 Schönhagen, Telefon: 0800 2020 280 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz)




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